Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
Satzung des Schachbezirks Odenwald im
Badischen Schachverband e. V.
Präambel
Gegenstand der nachfolgenden Satzung ist die Festlegung von
Organisationsstrukturen der Arbeit im Schachbezirk Odenwald und damit der
Erfüllung des Auftrags nach § 16 der Satzung des Badischen Schachverbands e. V.
(im folgenden: SBSV).
§ 1 Organe des Bezirks
Organe des Bezirks sind:
a) Bezirksversammlung (§ 2)
b) Vorstand (§ 3)
c) Erweiterter Vorstand (§ 5)
§ 2 Bezirksversammlung
2.1 Die Bezirksversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern
der dem Bezirk angeschlossenen Vereine. Diese haben je
angefangene 20 dem Badischen Schachverband gemeldete
Mitglieder eine Stimme (§ 16.3 c SBSV). Stichtag ist der 31.
Januar jedes Jahres. Die Vereine tragen für eine ordnungsgemäße
Vertretung bei der Bezirksversammlung Sorge. Zur
ordnungsgemäßen Vertretung genügt die Anwesenheit eines
einzigen Vereinsmitgliedes. Der Schriftführer hat vor dem Beginn
der Bezirksversammlung die Anwesenheit der Vertreter der dem
Bezirk angeschlossenen Vereine festzustellen sowie die
Stimmenzahl- und verteilung. Der Schriftführer überprüft das
Ergebnis jeder Abstimmung auf seine Richtigkeit.
2.2 Die Bezirksversammlung findet mindestens einmal pro Spieljahr
statt. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan für alle den Bezirk
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
ausschließlich betreffende Angelegenheiten nach Maßgabe (§
16.2 SBSV) und der Vorschriften dieser Satzung. Zu ihren
Aufgaben gehört insbesondere die Wahl der Vorstandsmitglieder
alle zwei Jahre (§ 3.1) sowie der Bezirksdelegierte beim
badischen Verbandstag (§12 / &16.3 c SBSV).
2.3 Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig mit der absoluten
Mehrheit der Stimmen ordnungsgemäß vertretener Vereine im
Verhältnis zur Gesamtstimmzahl alle Vereine.
2.4 Anträge zur Bezirksversammlung sind spätestens in der Einladung
zur Bezirksversammlung, festgelegten Frist beim Bezirksleiter
schriftlich einzureichen. Anträge, die die Frist überschreiten,
werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Dringlichkeitsanträge
können nur zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen
werden, wenn sich mindestens 2/3-tel der anwesenden
Stimmberechtigten hierfür entscheiden. Dringlichkeitsanträge auf
Änderung der Satzung des Schachbezirks Odenwald sind nicht
zulässig.
§ 3 Vorstand
3.1 Dem Vorstand gehören an:
a) Erster Vorsitzender als Bezirksleiter
b) Zweiter Vorsitzender als stellvertretender Bezirksleiter
c) Bezirksturnierleieter
d) Jugendwart
e) Pressewart/ Schriftführer
f) Kassenwart
g) DWZ-Referent
3.2 Dem Vorstand obliegt die thematische Vorbereitung der
Bezirksversammlung (§ 2) und die Beratung von
Bezirksangelegenheiten nach Maßgabe des § 16.2 SBSV. Zu
diesem Zweck wird dem Vorstand empfohlen sich mindestens
einmal pro Spieljahr zu treffen.
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
3.3 Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes wird durch die
Anwesenheit von 50 % der Vorstandsmitglieder herbeigeführt.
§ 4 Funktionen der Vorstandsmitglieder
4.1 Der Erste Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und die
Bezirksversammlung. Er betreibt den Informationsaustausch mit
den Vereinen und ist der Postempfänger für alle dem Bezirk
betreffenden Schreiben. Er vertritt den Bezirk gegenüber dem
Badischen Schachverband e. V.
4.2. Der Zweite Vorsitzende ist Stellvertreter des Ersten Vorsitzenden.
4.2 Der Bezirksturnierleiter regelt den Spielbetrieb in der
Bezirksklasse und den Kreisklassen unter Beachtung der
badischen Turnierordnung (im folgenden BTO) und der
Spielordnung des Schachbezirks Odenwald (im folgenden SPO).
Über Änderungen der Spielordnung entscheidet die
Bezirksversammlung (§ 2).
4.3 Der Jugendwart führt sämtliche Jugendturniere (§ 8.1 g) durch. Er
ist der Vertreter des Schachbezirks Odenwald gegenüber der
Schachjugend Baden (SJB). Er ist zudem für die Ausführungen
und Bestimmungen der Spielordnung der Jugend im Schachbezirk
Odenwald zuständig in Abstimmung mit der
Bezirksversammlung. Der Jugendwart erhält zu Beginn jeder
Saison einen Sockelbetrag, der von der Bezirksversammlung
festgelegt wird, für Unterstützungsmaßnamen im Bereich der
Jugend des Schachbezirks Odenwald.
4.4 Der Pressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich,
insbesondere für die Veröffentlichung der aktuellen
Verbandsrundentabellen in der örtlichen Tagespresse.
Der Schriftführer fertigt ein schriftliches Protokoll von
Bezirksversammlungen. Die Protokolle müssen spätestens einen
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
Monat nach der Sitzung den Betroffenen – Vereinen,
Vorstandsmitgliedern (§ 3, § 5) – zugehen. Der Schriftführer ist
für die Aktualisierung der Satzung des Schachbezirks Odenwald
sowie dessen Spielordnung zuständig. Änderungen der Satzung
sowie der Spielordnung des Schachbezirks Odenwald sind den
Vereinen und den Vorstandsmitgliedern (§ 3, § 5) zuzusenden.
4.5 Der Kassenwart erhebt den Beitrag für Mannschaften der dem
Bezirk zugeordneten Spielklassen sowie das Start-, Reue- und
Bußgeld (§§ 10.1, 10.2, 10.4) für alle Bezirksturniere (§ 8.1 a-h)
sowie der Bezirks- und Kreisklasse. Er legt eine angemessene
Entschädigung in Abstimmung mit der Bezirksversammlung
derjenigen Unkosten fest, die den Delegierten des Verbandstages
(§ 12 SBSV) und den Vorstandsmitgliedern (§ 3.1) sowie den
Mitgliedern des Erweiterten Vorstandes (§ 5) in Ausübung ihrer
Ämter erwachsen sind.
§ 5 Der Erweiterte Vorstand
5.1 Zum Erweiterten Vorstand gehören:
a) Referenten für Schulschach
b) Referent für Jugendförderung
c) Referent für Internetauftritt
§ 6 Die Funktionen des Erweiterten Vorstandes
6.1 Die Referenten oder ihre Vertreter beraten den Vorstand sowie die
Bezirksversammlung in denen zu ihrem Bereich gehörenden
Fragen und Vorhaben.
6.2 Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes selbst haben nur
beratende Stimme im Bezirksvorstand. Sie besitzen ein
Stimmrecht in einer Bezirksversammlung.
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
§ 8 Bezirksturniere
8.1 Abgesehen von den Verbandsspielen sollen im Bezirk folgende
Turniere ausgetragen werden:
a) Bezirkseinzelmeisterschaft (SPO/BTO)
b) Pokaleinzelmeisterschaft (SPO/BTO)
c) Pokalmannschaftsmeisterschaft (SPO/BTO)
d) Blitzmannschaftsmeisterschaft (SPO/BTO)
e) Blitzeinzelmeisterschaft (SPO/BTO)
f) Odenwaldschachkongress (SPO/BTO)
g) Jugendeinzelmeisterschaft (SPO/BTO)
h) Jugendblitzmeisterschaft (SPO/BTO)
8.2 Turnierleiter sämtlicher Jugendturniere ist der Jugendwart. Wenn
dieser bei den Turnieren laut §8.1g oder §8.1h verhindert ist kann
ein Vertreter des gastgebenden Vereins diese Aufgabe
übernehmen.
8.3 Die übrigen Mannschaftskämpfe und Turniere obliegen dem
Turnierleiter. Wenn dieser bei den Turnieren laut §8.1a, §8.1d,
§8.1e oder §8.1f verhindert ist kann ein Vertreter des
gastgebenden Vereins diese Aufgabe übernehmen.
8.4 Jeder Turnierleiter trifft selbständig die organisatorischen
Entscheidungen. Er kann ein Startgeld von bis zu 10 € erheben.
§ 9 Pflichten der Vereine
9.1 Die Vereine haben den jährlichen Beitrag an den Bezirk innerhalb
der vom Kassenwart gesetzten (§ 3.1 f) Frist zu entrichten.
9.2 Verlegungsanträge müssen dem Bezirksturnierleiter (§ 3.1 c)
mindestens vier Wochen vor dem regulären Spieltag zugegangen
sein. Ferner haben ihm die Heimmannschaftsführer auf wunsch
des Bezirksturnierleiters die Spielberichtskarte unverzüglich
spätestens aber an dem Spielsonntag, folgenden Dienstag (=
Datum des Poststempel) zuzusenden.
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
9.2 Ranglisten und Adressen der Funktionsträger in den Vereinen
sind dem Bezirksleiter (§ 3.1 a) innerhalb der von ihm gesetzten
Frist zuzustellen. Änderungen von Anschriften sind dem
Bezirksleiter und Schriftführer unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Die Ergebnisse der Verbandsrunde melden die gastgebenden
Mannschaften am Spielsonntag dem Pressewart (§ 3.1 e)
innerhalb der von ihm bestimmten Zeit fernmündlich oder
elektronisch mit den Einzelergebnissen. Die Meldepflicht gilt
auch für den Pokalwettbewerb (Mannschaft und Einzel), sowie für
alle Bezirksturniere; soweit der Bezirkspressewart nicht selber
anwesend ist.
§ 10 Sanktionen und Rechtsweg
10.1 Die Abwesenheit der Vereinsvertretung bei der
Bezirksversammlung (§ 2) wird nicht entschuldigt. Gegen diese
Vereine muss ein Bußgeld von 30 € verhängt werden.
10.2 Bei unterbliebener Mitteilung der Verbandsrundenergebnisse (§
9.4) erfolgt ein kostenpflichtiger Rückruf mit 10 € pauschalisiert;
für jeden Wiederholungsfall muss die Pauschale bei höchstens 25
€ pro Spieljahr verdoppelt werden. Der Verein trägt eine
Unkostenpauschale von 10 € für die Anmahnung der Unterlagen
nach § 9.3.
10.3 Die bis zu verspäteten Beitragsentrichtungen nach § 8.1 erzielten
Turnierergebnisse müssen annulliert werden.
10.4 Für alle sonstigen Vergehen ist die Verfahrensordnung sowie die
Turnierordnung des BSV anzuwenden.
§ 11 Mehrheitserfordernisse
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der
abgegebenen Stimmen der Bezirksversammlung (§ 2.1).
Schachbezirk Odenwald
Mitglied im Badischen Schachverband
www. schachbezirk-odenwald.de
Inkrafttreten
Die Satzung ist am 05. Juli 2008 mit den Änderungsbeschlüssen der
Bezirksversammlung in Kraft getreten.